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HTV (Antragsteller) vs. DTU (Antragsgegner)
Am 10. Juni 2010 tagte in den Räumlichkeiten des Landessportbundes Hessen das DTU-Verbandsgericht. Unter dem Vorsitz von Dieter Mahn wurde in einer öffentlichen Sitzung das vom Hessischen Triathlon Verband eingeleitete Verfahren gegen die Deutsche Triathlon Union, ihrer Präsidentin Claudia Wisser und ihres Vizepräsidenten Finanzen, Dr. Ralf Eckert, behandelt.
Gleich zu Beginn der Sitzung machte der vorsitzende Richter allen Anwesenden deutlich, dass er an einer einvernehmlichen Lösung der streitenden Parteien interessiert sei. Herr Mahn stellte die verschiedenen Anträge vor, die sich im wesentlichen auf die beiden Punkte
- Wirksamkeit der Dienstverträge von Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert sowie die
- Untersagung der von Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert ausgeübten Ämter innerhalb der DTU ab sofort und auf Lebensdauer
konzentrierten und nahm im Anschluss daran eine Bewertung der Rechtslage vor:
Wirksamkeit der Dienstverträge Grundsätzlich arbeiten Vereinsmitglieder auf ehrenamtlicher Basis. Eine Vergütung bedarf einer besonderen Verabredung und Zustimmung der Mitgliederversammlung oder einer anderen tragfähigen Instanz. Herr Mahn verwies in diesem Zusammenhang auf mehrere Kann-Vorschriften innerhalb der DTU-Satzung und beurteilte die Grundlage für die aktuelle Entlohnung als nicht eindeutig und zweifelhaft.
Untersagung der Amtsausübung Ein Vorstandsmitglied eines Vereins kann von „jetzt auf gleich“ nur durch Widerruf der Mitglieder von seinem Amt abberufen werden. Ein einzelnes Mitglied kann dies jedoch nicht bewirken; es kann lediglich ein Verhalten nachweisen, das Sanktionen zur Folge haben könnte.
Herr Mahn fasste seine Ausführungen dahingehend zusammen, dass das Verbandsgericht hinsichtlich der Wirksamkeit der Dienstverträge Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens sieht. Alle anderen Punkte des Antragstellers seien jedoch wenig bis gar nicht durchsetzbar. Das Verbands- gericht unterbreitete den streitenden Parteien abschließend nachfolgenden Vorschlag zur Güte: Einstellung der Vergütung mit sofortiger Wirkung. Die Antragsgegner könnten sich in diesem Zusammenhang im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung die Vergütung genehmigen lassen, auch rückwirkend. Der Antragsteller verfolgt die weiteren Anträge in diesem Verfahren nicht weiter und zieht seine weiteren Anträge zurück.
Unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtsstandpunkte schlossen die Parteien folgenden Vergleich:
- Die Antragsgegner werden bis zum nächsten Verbandstag die in den Dienstverträgen vom 26.11.2009 ausgelobte monatliche pauschale Entlohnung von jeweils 1.000 Euro nicht weiter geltend machen. Die Entscheidung über die Berechtigung dieser Ansprüche bleibt dem Verbandstag vorbehalten.
- Der Antragsteller nimmt die weiteren Anträge zurück.
- Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegner je zur Hälfte.
Herr Mahn war stets darum bemüht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, bei der beide Parteien ihr Gesicht bewahren konnten. Seine Ausführungen waren sachlich und enthielten keinerlei persönliche Befindlichkeiten oder Emotionen. Das Verbandsgericht gab Antragsteller und Antragsgegner die erforderliche Zeit, sich zu beraten und ihre Argumente darzustellen. Auch wenn den Beteiligten eine gewisse Anspannung anzumerken war, lief die knapp zweistündige Verhandlung in einer für Außenstehende ausgesprochen ruhigen und angenehmen Atmosphäre ab. Lediglich hinsichtlich der Übernahme der geschätzten Verfahrenskosten in Höhe von cirka 5.500 Euro gab es Vermittlungsbedarf.
Aufgrund eines Krankheits- und plötzlichen Todesfalles konnte das aus fünf Personen bestehende Verbandsgericht nicht vollzählig zugegen sein. Da eine kurzfristige Neubesetzung des freien Sitzes innerhalb der gültigen Satzungen nicht vorgesehen ist, empfahl Herr Mahn, eine Lösung für diese „Gesetzeslücke“ vorzubereiten, die dann einhergehend mit der Bestimmung eines „neuen Richters“ im Rahmen eines (außer)ordentlichen Verbandstages beschlossen werden kann.
Anwesende Personen: Antragsteller: HTV, Dr. Martin Engelhardt (ohne Rechtsbeistand) Antragsgegner: DTU, Claudia Wisser und Dr. Ralf Eckert (jeweils mit Rechtsbeistand, Dr. Markus Meier und Dr. Sebastian Longrée von der Kanzlei Hengeler & Mueller) Verbandsgericht: Dieter Mahn (Vorsitz), Frank H. Schatz und Peter Heyden Zuhörer: Zwei Mitarbeiterinnen der DTU-Geschäftsstelle Frankfurt sowie Klaus Arendt, Chefredakteur der TRITIME
(aus Frankfurt am Main berichtete Klaus Arendt)
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